Es beginnt damit, dass in fast allen Fällen Menschen im Bild zu sehen sind. Dazu reicht heute keine einfache Einwilligung der gezeigten Personen mehr aus. Die Erklärungen müssen die Anforderungen der Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO, Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos/Filmaufnahmen erfüllen.
Diese Erklärung muss von jeder Person, die im Bild erkennbar ist, freiwillig unterschrieben werden.
Was für Sie als Auftraggeber in diesem Zusammenhang unangenehm, aber wichtig ist: Jeder Mitarbeiter kann seine Einwilligung auch später widerrufen und hat das Recht auf Löschung.
Damit das Video durch einen Widerruf nicht gelöscht werden muss, bewahren wir alle Rohdaten für mindestens 5 Jahre auf und können bei Bedarf Personen und Sequenzen ändern.
Ein weiterer Aspekt ist die Einholung von Drehgenehmigungen. Sofern nicht auf Ihrem Gelände oder in Ihren Räumlichkeiten gedreht wird, ist eine Drehgenehmigung erforderlich.
Der zweite rechtliche Aspekt, der für Auftraggeber wichtig ist: Wer hat welche Rechte und was dürfen Sie mit dem Film später machen und was nicht. Die Rechte werden je nach Produktionsfirma unterschiedlich gehandhabt.
Für Sie als Auftraggeber geht es darum: Der Film ist gut und hat Erfolg. Jetzt möchte ich eine DVD daraus machen oder im Kino zeigen – und für diese erweiterte Nutzung müssen Sie je nach Vereinbarung einen „Nachschlag“ bezahlen.
Ein Film besteht aus unterschiedlichen Komponenten. Es gibt den Kameramann/Frau, die Rechte an den entstandenen Bildern hat. Vielleicht einen Autor, der das Drehbuch geschrieben hat. Es gibt fast immer Musik, hier liegen die Rechte bei den Komponisten und Interpreten, nicht zu vergessen das man unter Umständen auch eine Vereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft GEMA treffen muss. Es gibt vielleicht einen Sprecher, der Voice Over einspielt. Und eventuell noch das eine oder andere mehr.
Als Auftraggeber sollten Sie im Vorfeld definieren, was Sie mit dem Film bzw. dem Material machen möchten.
Von einfach: Ich möchte den Film so wie er ist auf meiner Internet- und Facebook Seite im deutschsprachigen Raum zeigen.
Bis hin zu: Ich möchte alles damit machen können.
Und alles dazwischen. Ich möchte das Recht haben den Film überall, auch im TV, im Kino, auf Messen zeigen. Sie möchten unter Umständen den Film später einmal in einer anderen Sprache synchronisieren und in anderen Ländern online stellen oder das ganze Rohmaterial haben und daraus einen neuen Film zusammenstellen oder Teile des Materials in einem anderen Film nutzen.
Externe Rechte, z.B. Sprecher oder Musik, kaufen wir so zu wie Sie es benötigen.
Die DSGVO für Filmemacher und Kunden
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